Tagesablauf

Bitte gedulden Sie sich noch etwas.

Dieser Beitrag befindet sich in Bearbeitung.

 

Hausordnung

1. Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

2. Um einen geregelten Tagesablauf gewährleisten zu können, sollte die Kinder bis spätestens 8.00 Uhr in die Einricheung gebracht werden. Die Kinder können mittags von 11.30 - 12.00 Uhr (die 1-3 jährigen) und von 12.00 Uhr - 12.15 Uhr (die 3-6 jährigen), nach der Mittagsruhe von 14.15 Uhr - 14.30 Uhr und nach der Vesper ab 15.00 Uhr abgeholt werden.

3. In unserer Einrichtung wird Vollverpflegung angeboten. Der Preis beträgt 3,90 €/Tag. Die Verpflegung wird von "Die Küche Geraberg", Inhaber Ulf Kümmerling, geliefert. Bestellung, Abmeldung und Abrechnung erfolgen direkt mit der Küche.

4. Fehlen Kinder aus Krankheitsgründen oder privaten Gründen, müssen sie entschuldigt werden.  Bei Infektionskrankheiten und Verdacht auf eine Infektionskrankheit ist bei der Wiederaufnahmedes Kindes ind die Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch bei Läusen, Hand-Mund- Fuß, Bindehautentzündung und vermehrt auftretendem Durchfall.

5. Wird ein Kind mit Fieber nach Hause geschickt, muss es bis zur Wiederaufnahme in die Einrichtung 48 Stunden fieberfrei sein.

6. Medikamente dürfen nur mit einer schriftlichen, ärztlichen Vereinbarung zur Medikamentengabe verabreicht werden. Medikamente, die in der Einrichtung bleiben müssen (Anfälle usw.), müssen mit dem Namen des Kindes sowie der Dosierung gekennzeichnet werden.

7. Die Aufsichtspflicht der erzieher/innen beginnt mit der Übergabe der Kinder und endet mit der Verabschiedung. Werden Kinder von Personen abgeholt, die nicht von den Eltern im Formular eingetragen sind, muss eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegen.

8.Dürfen Kinder den Heimweg allein antreten, so ist dies nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern möglich. Bei Havarie, Sturm, Hochwasser, Gewitter, Schneesturm und Glatteis müssen die Kinder abgeholt werden.

9. Ändern sie die Arbeitsstelle und Telefonnummer der Eltern, so ist dies unbedingt in der Einrichtung zu melden.

10. Es ist ausreichend Wechselwäsche für das kind mitzugeben und diese sollte gekennzeichnet sein.

11. Einmal wöchentlich gehen die 3-6 jährigen in die Turnhalle zum Sport. Die Turnkleidung ist gekennzeichnet in einem Rucksack mitzubringen.

12. Für den Aufenthalt im Freien bei Regenwetter und den wöchentlichen Waldtag sind Regenkleidung iinklusive Gummistiefel mitzubringen.

13. Es ist nicht erwünscht, mit Straßenschuhen die Gruppenräume, die Waschräume, den Kreativraum und die oberer Etage zu betreten.

14. Ohne Erlaubnis und Anwesenheit einer Erzieherin haben Eltern nicht das Recht, die Gruppenräume zu betreten.

15. Hunde bleiben vor dem Gelände der Einrichtung.

16. Während Fest- und Feiergestaltung, zu denen die Eltern bzw. Großeltern anwesend sind, haben diese die Aufsichtspflicht für ihr Kind.

17. In der Einrichtung und auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Rauchverbot.

18. Beim betreten des grundstückes und des Hauses sowie beim Verlassen der genannten Objekte werden alle Türen geschlossen

19. laut UN - Kinderrechtskonvention , Artikel 31 Absatz 1, vom 20.11.1989 hat jedes Kind das recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel. Somit stehen jedem kind mindestens einmal jährlich 14 Tage Urlaub im Zusammenhang zu

 

Januar 2020 

 

Unsere Räumlichkeiten

Bitte gedulden Sie sich noch etwas.

Dieser Beitrag befindet sich in Bearbeitung.

Die Kindertageseinrichtung verfügt über sechs Gruppenräume. Davon teilen sich jeweils zwei Gruppen einen Waschraum.

Aufgrund von Baumaßnahmen sind davon drei Gruppen im Haus des Kindergartens und zwei Gruppen in der Grundschule untergebracht.

Die Kinderkrippe verfügt über zwei Räume und hat einen eigenen Waschraum.

 

Kindergarten

Der Gruppenraum der Wichtel

     

 

Der Gruppenraum der Zwerge

     

 

Der Gruppenraum der Forscher

        

                            

 

Grundschule

 Der Gruppenraum der Frösche

      

 

Der Gruppenraum der Füchse

  

 

Frühförderung/Logopädie/Zahnärztlicher Dienst

In unserem Haus bieten wir bei Bedarf Fördermöglichkeiten sowie den Zahnärztlichen Dienst an. Besteht Förderbedarf, können sich unsere Eltern an die betreuenden Erzieher/innen wenden, um bei entsprechenden Therapeuten die Förderung wahrnehmen zu können.

Die Frühförderung übernimmt die interdisziplinäre Frühförderstelle Ilmenau (https://lebenshilfe-ilmkreis.com/kinder/iff/) und den zahnärztlichen Dienst das Gesundheitsamt.